Vogtmann
Rebuild
KampagnenTeil einreichen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 26.08.2026

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen. Abweichungen davon bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, sofern sie nicht im jeweiligen Einzelfall individuell ausgehandelt sind.

NEU – Vogtmann Rebuild

Sonderregelungen für die Präsentation von Vogtmann Rebuild auf der Automechanika Frankfurt 2026

S1: Für Interessenbekundungen, Reservierungen und Vorbestellungen im Zusammenhang mit der Präsentation der Plattform Vogtmann Rebuild auf der Automechanika Frankfurt 2026 gelten ergänzend und vorrangig zu den nachfolgenden allgemeinen Bestimmungen die folgenden Sonderregelungen (a) bis (e). Bei dem Angebot von Vogtmann Rebuild handelt es sich um ein ausschließliches B2B Angebot.

(a) Prototyp-Charakter: Vogtmann Rebuild wird auf der Messe als zeitlich begrenztes Prototypmodell (Minimum Viable Product) vorgestellt. Die gezeigte Funktionalität, Teile, Preise, Lieferzeiten und Prozesse sind unverbindlich und dienen der Marktvalidierung. Wir behalten uns vor, das Geschäftsmodell, die Plattform und den nachfolgend beschriebenen Mechanismus jederzeit, auch ohne Angabe von Gründen, zu ändern, auszusetzen oder einzustellen. Aus der Teilnahme an dieser Prototyp-Phase entsteht kein Anspruch auf Fortführung, eine bestimmte spätere Ausgestaltung des Geschäftsmodells oder auf Vertragsschluss außerhalb der Buchstaben (b) und (c).

(b) Probezeit und Schwellenwert: Für jedes auf der Messe reservierte Teil beginnt eine Probezeit von vier (4) Wochen. Innerhalb dieser Probezeit ermitteln wir, ob eine von uns vorab festgelegte Mindestschwelle erreicht wird (z. B. Anzahl verbindlicher Reservierungen oder zahlungsbereiter Interessenten je Teil). [Platzhalter: konkrete, überprüfbare Definition der Schwelle je Teil/Kategorie vor Messebeginn festlegen und dokumentieren.] Wird die Schwelle erreicht, erhält der Interessent ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines klassischen Kaufvertrags zu den dann mitgeteilten Konditionen; der Kaufvertrag kommt erst durch dessen ausdrückliche Annahme sowie vollständige Zahlung gemäß Buchstabe (c) zustande. Wird die Schwelle nicht erreicht, entfällt die Reservierung ersatzlos; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Probezeit, vollständig zurückerstattet.

(c) Zahlung und Produktionsbeginn: die Produktion beginnt, sobald die vollständige Zahlung aller am jeweiligen Fertigungslos beteiligten Kunden eingegangen ist. Sollte dies aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der Probezeit der Fall sein, legen wir den weiteren Produktionsbeginn nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung insbesondere der bereits eingegangenen Zahlungen, der Kapazitäten der beteiligten Fertigungspartner sowie ggf. erforderlicher Genehmigungen fest.

(d) Verhältnis zu den übrigen Bedingungen: Ab Vertragsschluss gemäß Buchstabe (b) gelten ergänzend die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist.

S2: Eigentums- und Nutzungsrechte an Reverse-Engineering-Ergebnissen

(1) Im Rahmen der Reaktivierung eines Teils erstellt Vogtmann technische Dokumentationen, Zeichnungen, CAD-Modelle und Messdaten („Ergebnisse“). Rechte an dem vom Kunden zur Verfügung gestellten Originalteil sowie etwaige hieran bestehende Rechte Dritter (insbesondere des ursprünglichen Herstellers) bleiben von dieser Klausel unberührt.

(2) Soweit an den Ergebnissen Schutzrechte entstehen, räumt Vogtmann hieran das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein.

(3) Vogtmann räumt ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den Ergebnissen ein, beschränkt auf die Verwendung im Zusammenhang mit Wartung, Reparatur und Betrieb des eigenen Fahrzeugs bzw. des bestellten Teils. Eine gewerbliche Weiterverwertung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung zur Herstellung weiterer Teile durch den Kunden oder in dessen Auftrag ist ausgeschlossen.

(4) Vogtmann-Herold+Co.GmbH ist berechtigt, die Ergebnisse, ggf. in anonymisierter oder aggregierter Form, für die Reaktivierung gleichartiger Teile im Rahmen künftiger Aufträge anderer Kunden zu nutzen und intern zu speichern, wenn keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Kunden oder Dritter verletzt werden.

(5) Vogtmann sichert zu, dass der Übergabe des Originalteils zum Zweck des Reverse Engineering keine vertraglichen Beschränkungen (z. B. gegenüber dem ursprünglichen Hersteller) entgegenstehen, und stellt Vogtmann-Herold+Co.GmbH von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung solcher Beschränkungen beruhen.

(6) Das Reverse Engineering nach § 3 GeschGehG bleibt von etwaigen Patent-, Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmusterrechten Dritter unberührt. Die Prüfung, ob die gewerbliche Nutzung der Ergebnisse (insbesondere Nachbau und Vertrieb) Schutzrechte Dritter verletzt, obliegt dem Kunden.

(7) Für Ergebnisse mit Bezug zu Artikeln, die unter die Exportkontrollklausel fallen, gelten ergänzend die dortigen Beschränkungen; eine Weitergabe oder Weiterverwendung der Ergebnisse unterliegt den dort genannten weiteren Exportkontroll- und Geheimschutzvorgaben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B) der Vogtmann-Herold+Co.GmbH

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen. Abweichungen davon bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, sofern sie nicht im jeweiligen Einzelfall individuell ausgehandelt sind.

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern darin nicht etwas anderes angegeben wird. Die Darstellung im Online-Shop stellt einen unverbindlichen Katalog dar. Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, die gesondert ausgewiesen wird, und zuzüglich Verpackung, Transport und Versicherung, sofern gewünscht.

2. Eine verhältnismäßige Anpassung der Preise nach Vertragsschluss behalten wir uns vor für den Fall, dass Werkstoffpreise, Personalkosten, Kosten für Transport-/Logistik, Energie, Wechselkurse oder notwendige Leistungen Dritter sich unvorhergesehen und ohne unser Verschulden mehr als unwesentlich erhöhen. Unwesentlich ist eine Erhöhung von insgesamt nicht mehr als 3% gegenüber dem ursprünglichen Preis.

3. Auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung, die zumindest in Textform erfolgt. Entsprechendes gilt für Ergänzungen, Änderungen und sonstige Nebenabreden. Die Bestätigung kann von uns durch Beginn mit auftragsgemäßer Belieferung ersetzt werden.

4. An Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfen, Pausen, Bildern, Tabellen, Schaltbilder und alle anderen Fabrikationsunterlagen, die Sie von unseren Waren erhalten, sind Eigentums-, Urheber und Leistungsschutzrecht vorbehalten. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht überlassen, gezeigt oder sonst zur Kenntnis gegeben werden. Sie sind auf unser Verlangen jederzeit an uns zurückzusenden.

5. Die vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen sind außer im Fall eines ausdrücklich vereinbarten Fixtermins unverbindlich. Wir halten sie nach bestem Bemühen ein, sind aber berechtigt, sie angemessen zu verlängern, wenn sich unvorhergesehene zeitliche Verschiebungen einstellen.

6. Höhere Gewalt und andere von uns nicht verschuldete Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können, insbesondere Lieferverzögerungen seitens unserer Lieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Werkstoff- und Energiemangel, pandemische oder schwerwiegende endemische Situationen, Eingriffe von Hoher Hand oder kriegerische Ereignisse berechtigen uns, die Lieferung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Ersatzansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden.

7. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer bleibt in jedem Fall vorbehalten. Sollten wir unverschuldet nicht beliefert werden, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von der Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Zu Teilleistungen und -lieferungen sind wir jederzeit berechtigt; Teilrechnungen sind zulässig.

8. Handelsübliche, fertigungs- oder versandbedingte Mengenabweichungen behalten wir uns vor. Abweichungen von bis zu +/- 15% der Bestellmenge sind noch handelsüblich; ein Anspruch auf frachtfreie Nachlieferung bei Mindermengen besteht insoweit nicht. Die im Lieferschein angegebenen Ausgangsgewichte sind maßgeblich für die Preisbemessung. Etwa auf dem Transport eintretende Gewichtsverluste gehen in branchenüblichem und angemessenem Umfang zu Lasten des Käufers.

9. Bei Änderungs- und Instandsetzungsarbeiten sind wir auch zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich erst während der Arbeit bemerkbar machen. Statt die Instandsetzungsarbeiten auszuführen, dürfen wir ganz oder teilweise andere gleichwertige Gegenstände im Austausch liefern. Ersetzte Teile werden nicht zurückgeliefert.

10. Wir sind berechtigt, Service- oder Wartungsaufträge von Unterauftragnehmern bearbeiten zu lassen. Ausgeschlossene Unterauftragnehmer sind bei Auftragserteilung an uns schriftlich mitzuteilen.

11. Bei Rahmen- und Abrufaufträgen sind wir, sofern in den jeweiligen Verträgen keine eigenen Bestimmungen getroffen sind, berechtigt, drei Monate nach Vertragsabschluss bzw. Auftragsbestätigung die verbindliche Einteilung verlangen. Erfolgt diese nicht innerhalb von drei Wochen, sind wir bei fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

12. Wir haften nicht bei Unmöglichkeit oder Verzögerung der Erfüllung von Lieferverpflichtungen, wenn und soweit die Unmöglichkeit oder Verzögerung auf maßgeblich vom Käufer veranlassten Umständen beruhen, insbesondere der Erfüllung von Mitwirkungsobliegenheiten und öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen.

13. Lieferung ist ab Werk vereinbart, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird. Gefahrübergang erfolgt im Zeitpunkt an dem die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist bzw. unser Lager verlassen hat. Sind Verzögerungen vom Kunden zu vertreten, geht die Gefahr bei Mitteilung der Versandbereitschaft über; dies gilt auch bei Vereinbarung frachtfreier Lieferung. Jedenfalls geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn dieser in Annahmeverzug gerät.

14. Transport- und alle sonstigen Einwegverpackungen werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen. Mehrwegverpackungen werden bei für uns kostenfreier Rücksendung in unbeschädigtem Zustand innerhalb von 3 Monaten nach Rechnungsdatum gutgeschrieben.

15. Unsere Rechnungen sind zehn Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Als Rechnungsdatum gilt das Versanddatum.

NEU – Vogtmann Rebuild

Für im Rahmen der eingangs genannten Automechanika-Sonderregelungen zustande gekommene Verträge gilt abweichend von Ziffer 15 die dortige Vorkasse-Regelung.

16. Bei Zahlungsverzug stellen wir unsere sämtlichen noch offenen Forderungen sofort fällig und werden von uns geschuldete Lieferungen nur noch gegen Vorkasse oder gleichwertige Sicherheiten auszuführen. Dasselbe gilt, wenn die Erfüllung der uns gegenüber bestehenden Zahlungspflichten gefährdet wird, etwa durch Absinken der Kreditwürdigkeit des Kunden.

17. Zurückbehaltungsrechte an Zahlungen wegen von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche bzw. die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegensprüchen sind unstatthaft.

18. Bei Vereinbarung einer bestimmten Qualität oder Beschaffenheit sind Abweichungen im handelsüblichen Rahmen zulässig, diese gelten nicht als beseitigungspflichtige Mängel. Die geschuldeten inneren und äußeren Eigenschaften der Ware bestimmen sich nach den vereinbarten Spezifikationen, mangels solcher nach unseren Produktbeschreibungen, Kennzeichnungen und Spezifikationen, mangels solcher nach Übung und Handelsbrauch. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke, Angaben in Sicherheitsdatenblättern, Angaben zur Verwendbarkeit der Waren und Aussagen in Werbemitteln sind keine Zusicherungen oder Garantien.

19. Für Kaufleute im Sinne des § 1 HGB gilt die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB. Im Übrigen sind offenkundige Mängel nach Empfang der Ware unverzüglich zu rügen. Sie sind wie folgt festzuhalten und uns in dokumentierbarer Form mitzuteilen:

  • bei Lkw-Lieferungen auf dem Frachtbrief und vom Fahrer beglaubigt,
  • bei Bahnlieferungen in Form einer beizufügenden bahnamtlichen Tatbestandsaufnahme,
  • bei Schiffslieferungen beim Löschen der Ladung durch Eintragung in das Konnossementpapier und Hinzuziehung – sofern dies gesetzlich erforderlich oder von uns gewünscht ist – eines Havariekommissars.

Versteckte Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Untersuchungs- und/oder der vorgenannten Rügepflichten ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Im Falle unsachgemäßer Lagerung, Behandlung oder Verarbeitung durch den Kunden ist die Geltendmachung jeglicher Mängel ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde beweist auf seine Kosten, dass die Mängel von uns zu vertreten sind. Auch im Übrigen trifft den Kunden die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Entstehung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

20. Wir leisten für berechtigte Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung oder deren Unzumutbarkeit für uns oder für den Kunden kann der Kunde Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen, den Rücktritt jedoch nur dann, wenn eine erbrachte Teilleistung für den Kunden ohne Interesse ist bzw. der die Gewährleistung auslösende Mangel erheblich ist.

21. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden gebracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

22. Wir gewähren keine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache, etwaige Garantien von Vorlieferanten bleiben hiervon unberührt und sind direkt gegenüber diesem geltend zu machen.

23. Für beigestellte Teile übernehmen wir keine Gewährleistung.

24. Wir haften aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

  • bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist,
  • im Falle, dass schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind,
  • im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern wir eine solche bezüglich der gelieferten Ware abgegeben haben,
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Wir haften bei fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalspflichten) begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung also die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

25. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware, und zwar gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund die Ansprüche gestützt sein mögen.

26. Wir weisen darauf hin, dass bei Gewährleistungsarbeiten Datenverluste entstehen können. Der Kunde hat daher für eine regelmäßige Datensicherung selbst zu sorgen, andernfalls hat er uns rechtzeitig vor Beginn von Gewährleistungsarbeiten mindestens in Textform zu unterrichten. Die Haftung für Datenverluste ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein einer Sicherungskopie beschränkt, es sei denn die Datenverluste wurden von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

27. Soweit nach diesen Bestimmungen unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.

28. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden bestehen in Verbrauchsgüterkaufverträgen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über seine Inanspruchnahme aus Verbrauchsgüterkauf zu informieren. Der Ersatz entstandener Aufwendungen kann nur verlangt werden, wenn für die Entstehung der Aufwendungen Nachweis erbracht wird.

29. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind nicht zulässig. Der Kunde tritt uns bereits jetzt erfüllungshalber jene Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen; wir nehmen diese Abtretung mit Vertragsabschluss an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, an denen wir kein Eigentum haben, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Kunden gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten oder vermischten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für uns sachgerecht zu verwahren und pfleglich zu behandeln. Das Gleiche gilt für die durch Verarbeitung oder Vermischung neu entstandenen Sachen. Bei drohenden Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde in geeigneter Weise auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzuverlangen und die Befugnis zur Veräußerung im ordentlichen Geschäftsgang und die Einzugsermächtigung zu widerrufen. In der Rücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich, d. h. zumindest in Textform, erklären. Nach Rücknahme der Vorbehaltsware sind wir unter Anrechnung des Erlöses – abzüglich angemessener Verwertungskosten – auf die Verbindlichkeiten des Kunden zur Verwertung der Vorbehaltsware berechtigt. Übersteigt der Wert bestehender Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, so sind wir auf schriftliches Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten richtet sich nach unserer Wahl. Die Kosten eines Interventionsprozesses sowie sonstige Beitreibungskosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit sie nicht von dritter Seite erlangt werden können.

30. Stellt der Kunde Werkzeuge, Material u. ä. zur Verfügung, trägt er die Kosten für die Instandhaltung, Änderung und Ersatz. Der Kunde haftet für die technisch richtige Konstruktion und die den Fertigungszweck sichernde Ausführung; wir sind jedoch zu technisch bedingten Änderungen berechtigt. Ohne besondere Vereinbarung sind wir nicht verpflichtet, die Übereinstimmung der Werkzeuge mit Zeichnungen oder Mustern zu überprüfen. Werden Werkzeuge von uns im Auftrag des Kunden angefertigt oder beschafft, bleiben diese auch dann unser Eigentum, wenn die Werkzeugkosten vom Kunden anteilig bezahlt werden. Die Werkzeuge werden ausschließlich für Lieferungen an den Kunden verwendet, solange dieser seinen Verpflichtungen nachkommt. Sind seit Vertragsende zwölf Monate vergangen, sind wir auch zu anderweitigen Verwendungen berechtigt. Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Kunden und werden hierdurch Rechte Dritter verletzt, stellt der Kunde uns von sämtlichen Ansprüchen frei. Eigene Rechte kann der Kunde nur entgegenhalten, wenn er uns bei Überlassung der Unterlagen ausdrücklich auf das Bestehen dieser Rechte hingewiesen hat.

31. Erfüllungsort für sämtliche Rechte und Pflichten ist unser Geschäftssitz. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht oder nach unserer Wahl das für den Geschäftssitz des Kunden zuständige Gericht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Alleinverbindliche Vertragssprache ist Deutsch. Dies gilt auch dann, wenn Verträge außer in Deutsch in einer anderen Vertragssprache abgefasst sind.

32. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften.

Ende des Entwurfs — bitte Vertragspartei-Angaben, alle [Platzhalter] und die grün markierten NEU-Abschnitte gezielt gegenlesen, bevor das Dokument auf der Messe eingesetzt wird

Drive, der begeistert.

Vogtmann Rebuild — die Community-Initiative für Nachfertigung.

ImpressumDatenschutzAGBIntern